Sonnenstrahlen durchbrechen die Bäume, erhellen den moosigen Boden. Fernen und Gräser leuchten im sanften Morgenlicht, schaffen eine friedliche Atmosphäre.
Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (Websites). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Die Inhaus GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.inhausgruppe.com,  www.inhaus.at und www.inhaus.swiss sowie deren Unterseiten, insbesondere der Bereiche Badlösungen und Energielösungen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen und Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA des WCAG 2.2 sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgelisteten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige interaktive Elemente (z. B. Merklistenfunktion, Formularfelder, interaktive 360 Grad Tour, Badplaner) sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Bei Bildern mit dekorativem Inhalt fehlen teilweise Alternativtexte.
  • Die sichtbare Fokusführung ist nicht auf allen Seiten konsistent umgesetzt.
  • Es ist nicht möglich, für einige unserer Videos – insbesondere ältere Videodateien - die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit kann das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nur teilweise erfüllt werden.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten -soweit diese für private Nutzer von Relevanz sind, laufend zu verbessern oder neue Alternativen für einen barrierefreien Zugang (wie z.B. Informationen mittels Video nach dem WCAG-Kriterium 1.2.5.) bereit zu stellen.

Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht auf unseren Webseiten und in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos – insbesondere ältere Videodateien -  die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nur teilweise erfüllt. Eine Behebung würde unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen bedeuten. 

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Inhalte von Dritten
Inhalte oder Leistungen von Dritten, beispielsweise Informationen von Partnern / Verbänden, die nicht im Einflussbereich der Inhaus GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2025 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte durch ergänzende Selbsttests mit automatisierten Tools (wie zB. WAVE, Google Lighthouse) nach den Anforderungskriterien des WCAG 2.2 AA.

Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern, oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: marketing@inhausgruppe.com mit Betreff „Barrierefreiheit“
Bitte geben Sie die betroffene Seite oder Funktion an und beschreiben Sie das Problem möglichst genau.

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) www.ffg.at/barrierefreiheit-beschwerde wenden.

Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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